Ein Steuerberater erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Er unterstützt seine Mandanten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und bietet Lösungen zur Steueroptimierung und zur Steuergestaltung. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bringt aber nicht nur Vorteile. Lesen Sie hier, für wen sich die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt und was Sie bei der Zusammenarbeit beachten sollten
Wie sieht der Aufgabenbereich eines Steuerberaters aus?
Ein Steuerberater ist für die steuerlichen Angelegenheiten seiner Mandanten zuständig. Hierzu zählen die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung und die pünktliche Ermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung. Auf dieser Basis fertigt der Steuerberater am Jahresende den Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen an. Für Mandanten, die Mitarbeiter beschäftigten, erledigt er die Lohnbuchhaltung. Außerdem führt er die Korrespondenz mit den Krankenkassen und anderen Institutionen. Diese Aufgaben zählen zur Deklarationsberatung.
Daneben beauftragen Mandanten einen Steuerberater in noch zwei weiteren Tätigkeitsfeldern. Dies sind die Gestaltungsberatung und die Durchsetzungsberatung.
Die Gestaltungsberatung setzt bei der Beratung der richtigen Rechtsform an. Außerdem entwickelt der Steuerberater auf der Basis der neusten gesetzlichen Entwicklung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht steueroptimierte Lösungskonzepte, die der Mandant für sein Unternehmen nutzen kann.
Wird der Steuerberater im Rahmen der Durchsetzungsberatung tätig, steht er seinen Mandanten in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Seite. Er verfasst den Einspruch und trägt Sorge dafür, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird.
Wer sollte einen Steuerberater beauftragen?
Für die eigene Steuererklärung ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht zwingend erforderlich. Wer einem gewöhnlichen Beschäftigungsverhältnis nachgeht oder als Familie keine besonderen Ausgaben hat, benötigt keine große Hilfe, um seine Steuererklärung selbst zu machen. Darüber hinaus gibt es aber einige Personengruppen, die von der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater profitieren. Hierzu zählen:
Freiberufler, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Ein Steuerberater lotet alle steuerlichen Möglichkeiten aus und macht seine Mandanten darauf aufmerksam, welche Ausgaben sich gewinnmindernd auswirken.
Unternehmer, die die Aufforderung zur Abgabe einer Bilanz erhalten haben. Bei der Erstellung einer Bilanz müssen besondere Aspekte beachtet werden. Hierzu zählen z. B. die periodengerechte Abgrenzung und die Bildung von Rückstellungen. Außerdem müssen das Niederstwertprinzip, das Höchstwertprinzip und weiter Bilanzierungsgrundsätze beachtet werden. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung der Bilanz beauftragt, braucht sich hierum nicht zu kümmern.
Betriebe mit Angestellten. Neben dem Lohnsteuerrecht sind tiefgreifende Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht notwendig. Wer sich diese Kenntnisse aneignen möchte, muss mit einem zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand rechnen. Ein Steuerberater ist durch seine permanenten Weiterbildungsmaßnahmen immer auf dem neusten Stand.
Angestellte, die einer Nebentätigkeit nachgehen. Sobald die jährlichen Einnahmen über der Grenze von 410 Euro liegen, sind die Einnahmen steuerpflichtig. Was dann zu tun ist, weiß ein Steuerberater.
Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann sich in vielen Fällen als sehr arbeitsentlastend für den Mandanten herausstellen. Aufgrund seiner Erfahrung kostet es ihn weniger Zeit und Mühen, sich mit den neusten steuerrechtlichen Entscheidungen auseinanderzusetzen und diese zum Vorteil seiner Mandanten zu nutzen. Diese profitieren von dem Vorteil, Zeit zu sparen, in der sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Und ganz nebenbei können sie noch Steuern sparen.
Wer eine kleine Firma führt und vom Finanzamt zur Abgabe einer Bilanz aufgefordert wird, findet in dem Steuerberater die richtige Ansprechperson. Neben seiner beratenden Funktion führt der Steuerberater die laufende Finanzbuchhaltung und entwickelt hieraus eine Bilanz. Anschließend fertigt er die dazugehörigen Steuererklärungen an und weist seinen Mandanten darauf hin, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung zu einem höheren steuerpflichtigen Gewinn führt.
Ein Steuerberater fühlt sich auch für die Lohnbuchhaltung seiner Mandanten zuständig. Werden ein oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt, führt der Steuerberater die Korrespondenz mit dem Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger. Er ist dafür zuständig, dass die Lohnsteueranmeldung fristgerecht beim Finanzamt vorliegt und die Beitragsnachweise pünktlich bei den Krankenkassen ankommen.
Steuergestaltend wird ein Steuerberater tätig, wenn er seine Mandanten auf die Steuerfreigrenzen hinweist. Erzielt ein Existenzgründer mit seinem Unternehmen einen Gewinn, der unterhalb des Grundfreibetrages liegt, wird er nicht zur Einkommensteuer veranlagt, wenn er keine weiteren Einkünfte hat.
Welche Nachteile müssen beachtet werden?
Erledigt ein Steuerberater seine Aufgaben zur Zufriedenheit des Mandanten, kann es eigentlich nur einen Grund geben, der gegen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater spricht. Dies sind die Steuerberaterkosten.
Der Steuerberater legt sein Honorar nicht willkürlich fest. Er ist an die Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Trotzdem kann es sich positiv auf die Rechnung auswirken, wenn der Mandant die eingereichten Unterlagen so aufbereitet, dass diese ohne zeitliche Verzögerung weiterverarbeitet werden können. Wer Rechnungen und Quittungen unsortiert in einem Schuhkarton an den Steuerberater weitergibt, muss sich nicht wundern, wenn ihm der zusätzliche Zeitaufwand berechnet wird.
Wie sieht die optimale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater aus?
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